Der Informationsdienst VWD meldet, dass in der Europäischen Union (EU) gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Lebensmitteln und Tierfutter künftig klar auf den Etiketten gekennzeichnet werden müssen. Eine entsprechende Richtlinie haben am Dienstag die EU-Agrarminister in Brüssel formal beschlossen, nachdem das Europäische Parlament bereits zugestimmt hatte. Die Kennzeichnungspflicht gilt, wenn in einem Nahrungs- oder Futtermittel der Anteil von genehmigten GVO den Grenzwert von 0.9 % überschreitet. Bei Organismen, die nicht zugelassen sind, gilt vorläufig eine Obergrenze von 0.5 %, die später aber auf 0 % gesenkt werden soll.
Die neuen Vorschriften erfordern eine entsprechende Kennzeichnung von Tausenden von Erzeugnissen auf den EU-Märkten. Müssen zurzeit beispielsweise Gen-Mais oder Gen-Soja speziell etikettiert werden, so umfasst die neue Regelung auch alle daraus abgeleiteten Produkte, wie z.B. raffiniertes Sojaöl.
Parallel dazu wird eine Verordnung zur Rückverfolgbarkeit von GVO innerhalb der Produktionskette eingeführt werden. Hersteller und Händler müssen in Zukunft deshalb alle Informationen über die Verwendung von GVO offenlegen.
Damit sei die EU-Gesetzgebung über GVO abgeschlossen, sagte EU-Umweltkommissarin Margot Wallström gemäss VWD. Dies werde die internationale Glaubwürdigkeit der EU erhöhen und das Verbrauchervertrauen in Produkte, die GVO enthalten, stärken.
In der Schweiz müssen Lebensmittel, welche gentechnisch veränderte Produkte sind oder solche enthalten bereits seit 1999 entsprechend gekennzeichnet sein (z.B. mit dem Ausdruck "aus gentechnisch verändertem Sojaöl hergestellt"). Wenn keine Zutat zu mehr als 1 % aus gentechnisch veränderten Organismen stammt, kann in der Regel auf den Hinweis verzichtet werden. Für Auslobungen, wie "gentechfrei" oder "ohne Gentechnik hergestellt" wird eine lückenlose Dokumentation über alle Stufen der Produktion verlangt (gemäss Schweizerische Lebensmittelverordnung (LMV) Artikel 22b).
Quelle: LID
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