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Lovely vor Bundesgericht

Das Bundesgericht hat entschieden:
Die Werbung für Milch mit Hinweisen auf eine Osteoporose-Vorbeugung ist nicht zulässig.

Inhalt

Die Schweizer Milchproduzenten dürfen in der Werbung zwischen dem Milchkonsum und der Vorbeugung gegen Osteoporose im Alter keinen Zusammenhang mehr machen.

Damit findet eine der wichtigsten Werbekampagnen wohl ihr vorläufiges Ende. Die computeranimierte Freiberger Milchkuh "Lovely" wird in Zukunft mit ihren Karatekünste, ihren Steptanzeinlagen und ihren Springkonkurenzteilnahmen eher etwas kürzer treten müssen.

Der Slogan "Milch gibt starke Knochen" und die darin enthaltene Botschaft, dass das in der Milch enthaltene Kalzium gegen Osteoporose vorbeuge, geht gemäss aktuellen Bundesgerichtsentscheid über das zulässige Mass hinaus. Die Beschwerde des BAG (Bundesamt für Gesundheit) gegen den Entscheid des Berner Verwaltungsgerichtes wurde gutgeheissen (siehe Vorgeschichte). Dieses hatte vorgängig und aufgrund mangelnder gesetzlicher Grundlagen entschieden, man könne den Milchproduzenten diese Form der Werbung nicht verbieten, da sie damit nur das gleiche tun, wie andere Firmen mit Ihrer Werbung für Functional Food-Produkte.

Zuvor waren das kantonale Laboratorium Bern sowie die Berner Gesundheits- und Fürsorgedirektion zum Schluss gelangt, dass die Werbebotschaft einer Heilsanpreisung gleich komme und deshalb gegen geltendes Lebensmittelgesetz verstosse. Man will also streng zwischen Medikamenten und Nahrungsmitteln unterscheiden. Insbesondere sei sie abzulehnen, weil die vorbeugende Wirkung nicht bewiesen sei. Der Gesetzgeber fordert denn für die zum Vergleich herangezogenen Functional Food auch entsprechende Studien, wenn eine solche Wirkung angepriesen wird. Das Bundesgericht hat mit seinem Entscheid die Verfügung des kantonalen Laboratoriums nun ausdrücklich bestätigt.

Die Milchproduzenten zeigten sich ab dem Urteil etwas überrascht und enttäuscht. Weitere Schritte, wie beispielsweise ein Weiterzug einer Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, erwägen sie erst nach dem Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung. Die Milchproduzenten empfinden es als Ungerecht, dass mit diesem Entscheid Functional Food (Speziallebensmittel mit einem Zusatznutzen) besser gestellt werden als gewisse Grundnahrungsmittel, die den Zusatznutzen sozusagen schon von der Natur her beinhalten.

Wenn Sie mehr zur Thematik von Functional Food wissen möchten, so folgen Sie bitte dem folgenden Link.



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BB / 27.1.2001 / Seitenaufrufe: - (Autor: Dr. Bruno Baumann)

Last update: 17.05.2004

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