Mit dem Zeichen "e" auf der Packung, bekräftigt der Hersteller der Fertigpackung, dass er eigenverantwortlich das Nenngewicht entsprechend der Anforderungen der Fertigverpackungsverordnung angibt. Das EG-Zeichen soll dokumentieren, dass die Fertigpackungen diejenigen Vorschriften der Fertigpackungsverordnung einhalten, die mit der EG-Richtlinie für Fertigpackungen übereinstimmen.
|