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GVO-Diskussion:
Gegen Gentech-Feindbild
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Eine Entgegnung zum Beitrag von Swissaid-Chefin Caroline Morel
von Daniel Heller*
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Nachdem im März bereits der Ständerat die Initiative, die ein Moratorium von fünf Jahren für die Einführung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Landwirtschaft fordert, mit 32 zu 7 Stimmen zurückgewiesen hatte, lehnte in der Sommersession auch der Nationalrat die Initiative ab. Im November oder im nächsten Februar wird das Volk darüber entscheiden. Nach verlorener Schlacht im Parlament wurde von der Gentechfrei-Lobby sogleich der Abstimmungskampf lanciert.
Das staatlich unterstützte Hilfswerk Swissaid, Mitglied des Pro-Komitees für das Gentech-Moratorium, versucht die Debatte zu emotionalisieren, indem gezielt Ängste vor der Gentechnologie in der Landwirtschaft und Ressentiments gegen die in diesem Bereich tätigen Konzerne geschürt werden.
Es ist nachvollziehbar, wenn Teile der Bevölkerung der Gentechnik skeptisch gegenüberstehen: Diese Technologie ist noch relativ jung und die applizierten Verfahren übersteigen das Verständnis des Nicht-Experten. Das Parlament hat den latenten Ängsten in der Bevölkerung mit einem
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strengen Gesetz Rechnung getragen.
So wird ausdrücklich festgehalten, dass GVO nur so eingesetzt werden darf, dass die Produktion von Erzeugnissen ohne GVO nicht beeinträchtigt werden kann. Der Stimmbürger und Konsument wird auch in Zukunft die Wahlfreiheit haben zwischen Produkten aus konventioneller Landwirtschaft und solchen mit GVO. Auch wenn die Möglichkeit eines solchen Nebeneinanders von den Befürwortern des Moratoriums bestritten wird, zeigt die Studie der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau, dass eine solche Koexistenz möglich ist. Bundesrat Deiss machte anlässlich der parlamentarischen Beratungen klar, dass eine GVO-Freisetzung nur dann bewilligt werde, wenn ein Nebeneinander möglich ist. Die gentechnikfreie Produktion wird somit explizit geschützt. Zudem gehen die umfangreichen Haftpflichtbestimmungen deutlich über das Mass der EU-Richtlinien hinaus. Das strenge Schweizer Gesetz stellt eine behutsame und verantwortungsvolle Anwendung der Gentechnik in der Landwirtschaft sicher und macht ein Moratorium in der Schweizer Landwirtschaft überflüssig.
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"Die Schweiz hat sich eines der strengsten
Gentechnikgesetze der Welt in die Hand gegeben,
die Restrisiken sind vertretbar."
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Bei einer Annahme der Initiative könnten die Schweizer Landwirte, anders als im Ausland, nicht von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen, zum Beispiel neuen schädlings- und krankheitsresistenten Sorten, profitieren. Ein Anbau wäre ihnen verboten. Die Einfuhr von Produkten aus gentechnisch veränderten Pflanzen in die Schweiz wäre aber, sowohl als Nahrungs- als auch als Futtermittel, nach wie vor erlaubt. Die Initiative propagiert die gentechfreie Landwirtschaft als wirtschaftliche Chance für die Schweiz. In Wirklichkeit bevormundet sie die Landwirte. Zudem ist die Initiative unehrlich, denn sie gibt vor, die moderne Biotechnologie in der Landwirtschaft nur während fünf Jahren zu verbieten. Tatsächlich ist das Moratorium ein erster Schritt zum definitiven Verbot dieser Zukunftstechnologie in der Schweiz.
Die Annahme des Gentech-Moratoriums hätte zur Folge, dass der Forschungsplatz Schweiz geschwächt würde. Die Bio- oder Gentechnologie gehört zu den zukunftsträchtigen Branchen, die sich zur Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts entwickeln könnte. Die praktische Anwendung der modernen Biotechnologie in der Landwirtschaft kann von der Forschung nicht getrennt werden. Wer investiert schon Geld und Mühen in Forschungen, deren Anwendungen verboten sind? Forschung und Arbeitsplätze in der Pflanzenschutzmittel- und Saatgutindustrie würden zwangsläufig ins Ausland verlagert werden - und damit auch die Wertschöpfung.
Die Biotechnologie ist für den Denk- und Werkplatz Schweiz von eminenter Bedeutung. Die Schweiz hat in den letzten Jahren einen tiefgreifenden Strukturwandel durchgemacht: Viele Arbeitsplätze in der international einst führenden Maschinenindustrie sind ins Ausland abgewandert oder aufgelöst worden. Einzig im Bankensektor und in der chemischen Industrie ist die Schweiz international noch führend. Will sie sich ihren Wohlstand auch in Zukunft bewahren, darf sie sich gegenüber zukunftsweisenden Technologien nicht verschliessen. Die Schweiz hat die Möglichkeit, sich mit führenden Unternehmen und der an
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Schweizer Hochschulen initiierten Forschung zu einem international führenden biotechnologischen Zentrum zu entwickeln.
Fakt ist, dass sich die moderne Biotechnologie in der Landwirtschaft mit oder ohne unser Schweizer Moratorium weiterentwickeln wird. Die Schweiz kann an diesem Fortschritt teilhaben und ihn selber mitgestalten oder sie wird über kurz oder lang zusehen, wie sich die Biotechnologie andernorts und ohne ihr Zutun weiterentwickeln wird. Sie wird in dem Fall aber die Forschung in anderen Ländern stimulieren und dort ihre Arbeitsplätze generieren.
Die Biotechnologie birgt Chancen und Risiken. Beides gilt es gegeneinander abzuwägen. Das hat unser Gesetzgeber bereits getan: Die Risiken sind mit dem im Parlament verabschiedeten Gentechnikgesetz vertretbar. Die Schweiz hat sich eines der strengsten Gentechnikgesetze der Welt in die Hand gegeben. Dieses nimmt die Befürchtungen der Bevölkerung ernst und gewährleistet eine sichere und verantwortungsvolle Anwendung von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Schweiz. Aus diesem Grund ist das Moratorium nicht nur überflüssig, sondern schädlich für Forschung und Landwirtschaft.
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(*) Zum Autor:
Daniel Heller
Dr. phil. Historiker
Jg. 1959
Mitglied der Geschäftsleitung von Farner PR in Zürich, Public Affairs und Politische PR, Mitglied des aargauischen Grossen Rates, Präsident der FDP-Fraktion
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DH / 12.7.2005 - Last update: 18.10.2005
Autor: Dr. Bruno Baumann / Seitenaufrufe:
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