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Österreich beharrt auf GVO-Moratorium
Österreich beharrt trotz neu geregelter GVO-Kennzeichnung in der EU auf dem bisherigen Moratorium
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Produkte mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) müssen in der EU künftig lückenlos gekennzeichnet werden. Die EU-Agrarminister haben dazu gestern eine entsprechende Richtlinie verabschiedet (siehe hier). EU-Agrarkommissar Franz Fischler hat für heute ausserdem eine Empfehlung für eine Koexistenz von konventioneller Landwirtschaft und GVO-Anbau angekündigt. Der österreichische Agrarpressedienst AIZ berichtet, dass Fischler nun auch die Aufhebung der bestehenden Gentechnik-Moratorien in Österreich und fünf weiteren EU-Ländern fordert. Österreichs Landwirtschaftsminister Josef Pröll lehnt dies jedoch ab. Pröll betonte gegenüber dem AIZ, dass "die Voraussetzungen für eine Aufhebung des Moratoriums" nicht gegeben seien.
Wien verlangt innerhalb der EU eine einheitliche Regelung in der Frage der Koexistenz von GOV und konventionellem Anbau. Der Schutz der konventionellen Erzeuger und der Biobetriebe sei für ihn und sein Land eine sehr sensible Frage. Auch die neue Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsrichtlinie habe Österreich abgelehnt, da die Schwellenwerte für technische Verunreinigungen, unter denen keine Kennzeichnung notwendig ist, mit 0,9 % zu hoch seien und Koexistenzmassnahmen lediglich grundsätzlich vorgesehen seien. Die Entscheidungen werde aber den Ländern überlassen. Österreich fordert bis zur Aufhebung des Moratoriums zudem auch eine Klärung der Haftungsfrage, sollte es trotz Koexistenzregeln zu einer Verunreinigung im konventionellen Anbau kommen. EU-Kommissar Fischler hatte die Bedenken wegen der Haftungsfrage bereits im Vorfeld zurückgewiesen. Er sieht in den österreichischen Argumenten lediglich neue Ausreden, um das Moratorium weiter aufrecht zu erhalten. Neben Österreich fordern auch Deutschland und Luxemburg ein EU-Gesetz zur Koexistenz.
Quelle: LID
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BB / 23.7.2003 - Last update: 06.10.2005
Autor: Dr. Bruno Baumann / Seitenaufrufe: -
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