Die Werbespots rund um die Wunderkuh "Lovely" der Schweizer Milchproduzenten (ZVSM) werden offenbar zum Fall fürs Gericht. Die Kuh wirbt in originellen Spots für Milch und macht Aussagen hinsichtlich einer vorbeugenden Wirkung bezüglich der Knochenkrankheit Osteoporose. Dabei ist unbestritten, dass bei dieser Krankheit die Knochen infolge Kalziumabbaus geschwächt werden und dass Milch und Milchprodukte andererseits einen hohen Kalziumgehalt aufweisen. Die Aussage, dass der reine Konsum von Milch aber der Krankheit vorbeugt ist in dieser Form nur bedingt haltbar.
Die kritisierte Werbung macht ungeachtet davon aber eine klare Aussage hinsichtlich krankheitsvorbeugenden oder sogar heilenden Eigenschaften eines bestimmten Lebensmittels und kollidiert damit mit dem geltenden Recht.
Die Schweizerischen Milchproduzenten wollen nun mit ihrem Vorgehen einen richterlichen Grundsatzentscheid erwirken, um sich im Umfeld der Functional Food positionieren zu können. Auch andere Produkte im Segment der Functional Food bewegen sich mit ihren lockeren Werbeverprechungen nämlich nahe bei oder sogar innerhalb dieser Grauzone zwischen Lebensmittel und Heilmittel. Die Lebensmittelverordnung lässt aber bisher für Lebensmittel keine Heilversprechen zu und für Medikamente werden umfangreiche Untersuchungen hinsichtlich deren Wirkung und deren Unbedenklichkeit gefordert. Die Materie ist nicht ganz unproblematisch, weil die Grenze zwischen Medikamenten und Lebensmitteln nicht verwischt werden sollen.
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