Modifizierte Stärken müssen als Lebensmittelzusatzstoffe deklariert werden, wenn sie chemisch verändert wurden. Bei physikalischer Behandlung (Hitze, Druck) oder enzymatischer Modifikation - gelten sie als normale Lebensmittelzutat und haben deshalb keine E-Nummer.
Herstellung
Modifizierte Stärken werden durch ein- oder mehrmalige chemische Behandlung aus essbaren Stärken gewonnen. Dazu kann nativ vorkommende Stärke einer physikalischen oder enzymatischen Behandlung unterzogen und durch saure- oder Alkalibehandlung dünnkochend gemacht und gebleicht werden. Als Rohstoff werden meistens Mais-, Weizen- und Kartoffelstärke benutzt.
Eigenschaften
Native Stärke kann beim Einsatz in Lebensmitteln Probleme bereiten, weil Hitze-, Säure- und Scherstabilität nicht ausreichend sind, oder das Gefrier- und Auftauverhalten nicht den gestellten Anforderungen genügt. Je nach Rohstoff und Behandlung ergeben sich für die erhaltenen modifizierten Stärken unterschiedliche Anwendungsspektren.
Zulässige modifizierte Stärken:
- E 1404: Oxidierte Stärke
- E 1410: Monostärkephosphat
- E 1411: Distärke-Glycerin (Bindemittel)
- E 1412: Distärkephosphat (Bindemittel)
- E 1413: Phosphatiertes Distärkephosphat (Bindemittel)
- E 1414: Acetyliertes Distärkephosphat (Bindemittel)
- E 1420: Monostärkeacetat I (Bindemittel)
- E 1421: Monostärkeacetat II (Bindemittel)
- E 1422: Acetyliertes Distärkeadipat (Bindemittel)
- E 1423: Acetyliertes Distärkeglycerin (Bindemittel)
- E 1440: Hydroxypropylstärke (Bindemittel)
- E 1442: Hydroxypropyl-Distärkephosphat (Bindemittel)
- E 1443: Hydroxypropyldistärkeglycerin (Bindemittel)
- E 1450: Stärkenatriumoctenylsuccinat
- E 1451: Acetylierte oxidierte Stärke
Auf die spezifischen Eigenschaften wird foodnews zu einem späteren Zeitpunkt noch eingehen.
Der menschliche Körper kann die aufgeführten modifizierte Stärken wie natürliche Stärke verdauen.
Andere Polysaccharide / Hydrokolloide:
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