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Deklaration


Inhalt


Was versteckt sich alles hinter E-Nummern?


Gar nichts ausser ein einfaches und praktisches Bezeichnungssystem. Es geht vor allem um eine klare und eindeutige Definition der Substanzen!

Zusatzstoffe, welche z.T. lange und dazu noch mehrere Bezeichnungen haben, sind mit dem System der E-Nummern klar und sprachunabhängig definiert. Dieses System wurde nicht zuletzt zum Schutz der Konsumenten geschaffen. Leute, die gewisse Stoffe meiden wollen oder müssen (Allergien) können sich anhand der E-Nummern auf der Zutatenliste schnell und einfach orientieren, ohne sich durch komplizierte wissenschaftliche Begriffe hindurcharbeiten zu müssen. Bei den E-Nummern handelt es sich ausserdem um eine sogenannte Positivliste. Das heisst nur gerade diese eingehend geprüften Substanzen sind erlaubt.

Mehr über Zusatzstoffe sowie entsprechende Listen mit Namen und Nummern finden Sie über den folgenden Link:

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Wie kann ich "Gen Food" erkennen?


Indem Sie einen Blick auf die Deklarations-Etikette werfen. Gentechnische veränderte Lebensmittel müssen im Verzeichnis der Zutaten mit der Deklaration "gentechnisch verändert" oder "genetisch verändert" als solche gekennzeichnet werden. Die Deklaration "GVO" ist nicht mehr zulässig.

Genaueres über die geänderten Bestimmungen erfahren Sie über den folgenden Link:

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Was bedeutet der Aufdruck "enthält eine Phenylalaninquelle"?


Man findet diesen Aufdruck zumeist auf Produkten, die Aspartam enthalten. Aspartam ist ein künstlicher Süssstoff, der aus den zwei Aminosäuren Asparaginsäure und Phenylalanin zusammengesetz ist. Beides sind aber natürliche Eiweissbestandteile, die neben den anderen 20 Aminosäuren als natürliche Eiweissbestandteile in Milch, Fleisch und Fisch enthalten sind.

Bei Personen mit der sehr seltenen, vererbbaren Krankheit Phenylketonurie dürfen lebenslang nur sehr wenig Phenylalanin zu sich nehmen. Ihre Leber kann diese spezielle Aminosäure aufgrund einer Stoffwechselanomalie nicht normal abbauen, wodurch wiederum andere Organe geschädigt werden. Ihre Ernährung muss deshalb allgemein eiweissarm erfolgen. Besonders im Säuglingsalter führt eine zu hohe Phenylalaninaufnahme zu dauerhaften Schädigungen des Gehirns. Alle Neugeborenen werden deshalb in der Schweiz auf diese Stoffwechselstörung untersucht.

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In vielen Lebensmitteln (z.B. Konfitüre) werden Geliermittel verwendet. Wie kann ich vor dem Hintergrund der BSE-Problematik herausfinden, ob tierische Substanzen verwendet wurden?


Ihre Frage zielt auf den Einsatz von Gelatine hin.

Sie können die gewünschten Informationen grundsätzlich unter der Rubrik "Zusammensetzung" auf der Verpackung finden. Allerdings wird es dem Laien nicht immer leicht gemacht. Um die Deklaration zu verstehen, müssen Sie nämlich folgendes wissen:

Gelatine gilt in der EU im lebensmittelrechtlichen Sinn nicht als Zusatzstoff sondern als Zutat. Sie hat somit weder in der Eu noch in der Schweiz eine E-Nummer. Alle anderen Gelier- und Verdickungsmittel haben dagegen eine E-Nummer. Eine korrekte Deklaration muss grundsätzlich immer die Gattung sowie die genaue Bezeichnung oder dann die E-Nummer enthalten. Für Pektin würde es beispielsweise heissen: "Geliermittel Pektin" oder ebenfalls korrekt: "Geliermittel E-440".

Gelier- und Verdickungsmittel:
E 400 Alginsäure E 463 Hydroxypropylcellulose
E 401 Natriumalginat E 464 Hydroxypropylmethylcellulose
E 402 Kaliumalginat E 465 Ethylmethylcellulose
E 403 Ammoniumalginat E 466 Carboxymethylcellulose
E 404 Calciumalginat E 551 Siliciumdioxid (Kieselsäure)
E 405 Propylenglycolalginat E 1404 Oxidierte Stärke
E 406 Agar-Agar E 1410 Monostärkephosphat
E 407 Carrageen E 1411 Distärkeglycerin
E 410 Johannisbrotkernmehl E 1412 Distärkephosphat
E 412 Guarkernmehl E 1413 Phosphatiertes Distärkephosphat
E 413 Traganth E 1414 Acetyliertes Distärkephosphat
E 414 Gummi arabicum E 1420 Acetylierte Stärke (mit Acetanhydrid)
E 415 Xanthan E 1421 Acetylierte Stärke (mit Vinylacetat)
E 416 Karayagummi (Karaya) E 1422 Acetyliertes Distärkeadipat
E 417 Tarakernmehl E 1423 Acetyliertes Distärkeglycerin
E 440 Pektine E 1440 Hydroxypropylstärke
E 460 Cellulose E 1442 Hydroxypropyldistärkephosphat
E 461 Methylcellulose E 1443 Hydroxypropyldistärkeglycerin
- Speisegelatine - Distärkezitrat

Bei der Verwendung von Gelatine müsste explizit "Speisegelatine" in der Deklaration stehen. Genau genommen dürften also Gelier- und Verdickungsmittel nicht ohne eine genaue Bezeichnung des effektiv eingesetzten Stoffes angegeben werden. Falls dies entgegen den Vorschriften trotzdem einmal der Fall sein sollte, wäre der "Verdacht" auf Gelatine deshalb naheliegend.

Eine korrekte Deklaration vorausgesetzt, können Sie aus der Deklaration also folgende Rückschlüsse ziehen:

"Geliermittel + E-Nummer (n)"

Es ist keine Gelatine im Spiel, ausser sie wäre noch gesondert erwähnt.
"Geliermittel" ohne genauere Bezeichnung Es besteht ein "Verdacht" auf Gelatine.
"Speisegelatine" Das Produkt enhält eindeutig Gelatine.

Ihre Befürchtung, dass für Konfitüre Gelatine verwendet wird, ist eher unbegründet. Für die Herstellung von Konfitüre wird das aus natürlichen Quellen stammende Pektin eingesetzt (Obst, Apfeltrester u.a.). Bei Joghurt kommt es hingegen vor, dass Gelatine eingesetzt wird.

Ihre Bedenken hinsichtlich einer Gefährdung durch BSE sind in diesem Zusammenhang ebenfalls unbegründet. Gelatine wird heute praktisch nicht mehr aus Rinderknochen hergestellt. Lesen Sie hierzu auch den Artikel über BSE...

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Ist wo Milch draufsteht auch wirklich Milch drin?


Leider nein! - Milchschnitten und ähnliche "Milchsnacks" für Kinder liegen im Kühlregal zwar oft neben den Milchprodukten, doch der Hinweis "30 % Milch" täuscht. Eine Schnitte oder ein Riegel enthält umgerechnet in der Regel nur gerade einen Esslöffel Milch. Der Kalziumgehalt in einem Glas Milch ist 5-mal so hoch, wie in einer Schnitte und ein Kind müsste demnach 17 Milchschnitten verzehren, um seinen täglichen Kalziumbedarf zu decken. Gleichzeitig würde es dabei allerdings auch etwa 40 Würfelzucker verzehren. Solche Milchsnacks können die Milch deshalb nicht ersetzen.

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Was bedeutet der vielgesehene Aufdruck "pflanzliche Fette, gehärtet"?


Gehärtete Fette werden für den industriellen Einsatz aus pflanzlichen Ölen hergestellt. Sie sind bei Zimmertemperatur fest, besser haltbar und hitzebeständiger. Die Fetthärtung hat für die Herstellung von Backwaren sowie Fertig- und Halbfertigprodukte grosse Vorteile. Ihr ernährungsphysiologischer Wert ist durch die fehlenden ungesättigten Fettsäuren aber deutlich tiefer als bei unbehandelten Ölen.




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BB/RB / 19.1.2004 - Last update: 05.01.2006
Autor: Dr. Bruno Baumann / Seitenaufrufe:

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